Gerüstfreimeldung

/Gerüstfreimeldung
Gerüstfreimeldung2019-01-24T18:16:34+00:00

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns zu informieren, wenn Sie unser Gerüst nicht mehr benötigen.

Die Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Kontaktformulars erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie wie in unserer Datenschutzerklärung dargelegt.

Hinweise

  • Das Verschließen der Ankerlöcher ist eine besondere Leistung (DIN 18451) und nicht im Einheitspreis enthalten. Aus fachlichen Gründen ist es ratsam, die Ankerlöcher durch eine Fachfirma verschließen zu lassen. Wenn dies durch unsere Firma erfolgen soll, übernehmen wir für das Verschließen keine Gewährleistung.
  • Das Gerüst ist bauseits zu reinigen. Bei Ausführung durch uns ist das eine gesonderte Leistung, die mit Stundenverrechnungssatz im Nachweis berechnet wird.
  • Bei zusätzlichen Anfahrten durch Abbau von Teilflächen werden zusätzliche Anfahrten berechnet.